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Problembereiche

Für welche Problembereiche ( Indikationen ) arbeite ich?

Einzelne Erwachsene

Ausgeschlossen werden Suchterkrankungen!

Paare



Kostenübernahme

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

a) Gesetzliche Krankenkassen

Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen habe ich seit 1. April 2021 an meine Nachfolgerin Frau Katharina Kahl übergeben. Telefonische Anmeldung: 06734 962 89 74

b) Private Krankenkassen

Da die einzelnen privaten Krankenkassen sehr unterschiedliche Kostenregelungen und Regelungen bei der Antragstellung haben, sollte dies vorab vom Versicherten selbst mit der Versicherung abgeklärt werden. In der Regel werden das Erstgespräch und die 5 probatorischen Sitzungen auch ohne Antragstellung von den privaten Krankenkassen erstattet. Es wird abgerechnet nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

c) Beihilfeberechtigte

Erstgespräch und 5 probatorische Sitzungen werden ohne Antragstellung übernommen. Die weiteren Sitzungen müssen bei der Beihilfestelle beantragt werden über ein Gutachterverfahren. Dafür gibt es Formblätter, die der Beihilfeberechtigte bei der Beihilfestelle anfordern kann.

Hypnotherapie

Paar- und Familientherapie

Dafür werden die Kosten nicht von den Krankenkassen bzw.Beihilfe übernommen, sie müssen privat getragen werden (je Zeitstunde 100,00 Euro).

 


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